Kanzlei Köhnen

Jennifer Köhnen-Rönnau

Ihre Rechtsanwältin in Kiel

Persönlich. Verständnisvoll. Kompetent.

Rechtliche Beratung für Privatpersonen und Unternehmen

Ich biete rechtliche Beratung im Strafrecht und Zivilrecht an.


Tätigkeitsschwerpunkte

Strafrecht

Ein strafrechtlicher Vorwurf kann schwerwiegende persönliche und berufliche Folgen haben. Ich verteidige Sie in jeder Verfahrensphase – vom ersten Kontakt mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bis zur gerichtlichen Hauptverhandlung.

Allgemeines Strafrecht
Verhaftung und Untersuchungshaft
Verkehrsstrafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht
Sexualstrafrecht
Kapitalstrafrecht

Verkehrsrecht

Ob Bußgeldbescheid, Fahrverbot oder Unfallschadenregulierung. Ich sorge für eine effektive und zügige Durchsetzung Ihrer Rechte – sei es für die Anhörung, die Kommunikation mit Behörden und Versicherungen bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung.

Bußgeldverfahren
Fahrverbot
Verkehrsstrafrecht
Schadenregulierung nach Verkehrsunfall
Schmerzensgeld

Rechtsanwältin Jennifer Köhnen-Rönnau berät Sie kompetent und persönlich
Über mich

Häufig gestellte Fragen

Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Ich prüfe für Sie, ob der Bescheid formale oder inhaltliche Fehler enthält und ob sich ein Einspruch lohnt.

Die gegnerische Versicherung handelt im eigenen Interesse und wird versuchen, Ihre Ansprüche zu kürzen. Als Ihre Rechtsanwältin übernehme ich die komplette Schadensabwicklung, prüfe Schadenspositionen (z. B. Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld) und sorge dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

In vielen Fällen: nein. Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auch Ihre Anwaltskosten übernehmen. Das heißt: Sie tragen keine eigenen Kosten, wenn der Unfallgegner eindeutig haftet.

Zunächst sollten Sie wissen, dass Sie in der Regel nicht verpflichtet sind, der Vorladung folge zu leisten.  Lassen Sie sich vor der Tätigung einer Aussage von einem Anwalt / einer Anwältin mit dem Schwerpunkt Strafrecht beraten.

Nein. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Schweigen kann niemals negativ ausgelegt werden. Erst nach Einsicht in die Akte sollten Sie entscheiden, ob und wie Sie sich äußern – idealerweise in Absprache mit mir als Ihrer Strafverteidigerin.

Sobald Sie als Beschuldigte(r) in einem Strafverfahren geführt werden oder eine polizeiliche Vorladung erhalten, sollten Sie eine Strafverteidigerin einschalten. Frühes Handeln kann entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein.

Die Kosten einer Strafverteidigung hängen stark vom Einzelfall ab und werden entweder nach den gesetzlichen Gebühren (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder über individuelle Vergütungsvereinbarung. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang und der Komplexität des Verfahrens.

Die Kosten meiner Inanspruchnahme kommuniziere ich stets transparent mit Ihnen.

Ein Strafbefehl dient dazu, Strafverfahren schnell, kostengünstig und ohne öffentliche Hauptverhandlung abzuschließen. Ein Strafbefehl kommt insbesondere bei einfach gelagerten Sachverhalten und geringfügigen oder mittleren Straftaten in Betracht.

Sie können gegen den Strafbefehl mit einer Frist von zwei Wochen Einspruch einlegen. Lassen Sie sich hierfür vorher von einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Strafrecht rechtlich beraten.

Wird kein Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, wird dieser rechtskräftig und steht einem Urteil gleich.

Bleiben Sie ruhig und bestehen Sie darauf, einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin zu kontaktieren, bevor Sie Maßnahmen zustimmen oder Aussagen tätigen.

In jeder Situation immer dabei!

Speichern Sie meine Kontaktdaten auf Ihrem Gerät, so haben Sie Ihre Anwältin immer zur Hand.

Lassen Sie uns ins Gespräch kommen

Ich freue mich über Ihre Anfrage – telefonisch oder per E-Mail. In der Regel ist ein Erstkontakt kostenlos und unverbindlich.

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